Zusammenarbeit auf dem Gebiet der organisationsrechtlichen Tätigkeiten für die Organe der Gesellschaft.

Beratung für die Gesellschafts­organe

Wir dürfen Ihnen unsere Zusammenarbeit im Bereich der organisatorischen und rechtlichen Tätigkeiten für die Gesellschaftsorgane wie Generalversammlung, Geschäftsführer, Vorstand, Aufsichtsrat oder Organe anderer juristischen Personen einschließlich der gemeinnützigen Organisationen, die die nachfolgenden konkreten Tätigkeiten oder Dokumente umfassen kann:

  • Organisierung der jährlichen ordentlichen Generalversammlungen der Gesellschaft zum gesetzlichen Termin inklusive der Vorbereitung aller relevanten Dokumente;
  • Monitoring der gesetzlichen Änderungen der Gründungsdokumente inklusive der Anpassung der Gründungsdokumentation der Gesellschaft an diese Änderungen;
  • Monitoring der gesetzlichen Pflichten der Geschäftsführer, des Vorstandes, des Aufsichtsrates, inklusive der erweiterten aus dem Gesellschaftsvertrag, der Satzung oder den Beschlüssen der Generalversammlung resultierenden Pflichten;
  • Vorbereitung und Organisierung der Sitzung der Geschäftsführer, des Vorstandes oder des Aufsichtsrates nach dem Plan der regelmäßigen Sitzungen dieser Organe inklusive der Erstellung der Protokolle;
  • Vorbereitung der Berichte über die Beziehungen unter den verbundenen Personen nach § 66 Lit. a) Abs. 9 Gesetz Nr. 513/1991, Handelsgesetzbuch, Berichte des Vorstandes über die unternehmerische Tätigkeit, Berichte über die Kontrolltätigkeit des Aufsichtsrates, Jahresberichte der Gesellschaft.

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